rotterforum.de
unabhängige Vereinigung kommunalpolitisch interessierter Frauen und Männer 

Satzung des Rotter Forum

§ 1     Der Verein führt den Namen Rotter Forum e. V., hat seínen Sitz in 83543 Rott am Inn und ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck des Vereins: Eine unabhängige Vereinigung kommunalpolitisch interessierter Frauen und Männer wollen anstehenden Probleme in Rott im Sinne des Bürgers lösen, dies soll durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Kommunalebene erreicht werden.

§ 3 Mitglied kann jede Person werden die im Gemeindebereich der Gemeinde Rott am Inn ansässig ist. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

§ 4 Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 5 Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zweiten Vorsitzenden, sowie Schriftführer und Kassier. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Mitglieder des Vorstands müssen Vereinsmitglieder sein. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

§ 7 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

§ 8 Jede Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden oder vom zweiten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen in Textform einberufen. Zusätzlich wird die Einladung auf der Homepage des Rotter Forum e. V. eingestellt. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.

§ 9 Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom zweiten geleitet. Sind diese verhindert, so wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Versammlungsleiter.

§ 10 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom        jeweiligen Versammlungsleiter zu unterschreiben. Dabei sollen Ort und Zeit der Versammlung sowie das jeweilige Abstimmungsergebnis festgehalten werden.

Die vorstehende Satzung wurde am 11.7.1995 erstellt, am 6.10.2008 das erste mal geändert und am 7.9.2021 wurde die zweite  Änderung vom 27.6.2021 ins Vereinsregister eingetragen.  


Hier gibt es die Beitrittserklärung als pdf-Download:

 

Beitrittserklärung
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191208 Beitrittserklärung_1.pdf (60.71KB)
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persönliche Daten: 

Es werden Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und die Bankverbindung aufgenommen und sicher vor Zugriff Unbefugter gespeichert. Diese Daten werden nur für die Verwaltung des Vereins benötigt und nicht an Dritte weitergeleitet.    

Nach Austritt eines Mitglieds werden dessen Daten gelöscht. Personenbezogene Daten, die für die Kassenver-waltung erforderlich sind, werden gemäß  den steuerrechtlichen Verordnungen geführt und nach Ablauf der Fristen gelöscht.



 Geschichte des Rotter Forums: